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Förderrichtlinie Stadt und Land Radverkehr

Förderfähig sind Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur des Landes, der Gemeinden, Kreise oder kreisfreien Städten

Dazu zählen:

  • der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter von straßenbegleitenden und eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken und Unterführungen, Knotenpunkte
  • der Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter für Fahrräder und Lastenräder von diebstahlsicheren und standfesten Abstellanlagen sowie Fahrradparkhäusern
  • betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Radverkehrsflusses, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte

Für weitere Informationen, finden Sie hier den Link zu der Richtlinie.

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