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Förderrichtlinie zur Fachkräftesicherung und Weiterbildung

Ziel

Ziel der Richtlinie bildet die Förderung und Entwicklung von innovativen Projektideen und Maßnahmen der Fachkräftegewinnung, -sicherung und -qualifizierung. Gleichzeitig sollen moderne Weiterbildungsformate etabliert und eine Steigerung der beruflichen Weiterbildungsbeteiligung erreicht werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Vorhaben, insbesondere zur Unterstützung der Ziele der Fachkräfteinitiative SH (FI.SH) und der beruflichen Weiterbildung.
Dazu zählen:

  • innovative Modell- oder Pilotprojekte, die branchen- und regionsübergreifend nutzbar sind
  • die Erstellung und Weiterentwicklung innovativer Module und Plattformen
  • Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und der beruflichen Weiterbildung angesichts der Herausforderungen des digitalen Wandels
  • Vorhaben, die einen überregionalen Mehrwert für die Fachkräftegewinnung, -sicherung und -qualifizierung sowie der Weiterbildung mit sich bringen
  • Projekte zur Attraktivitätssteigerung des Standortes Schleswig-Holstein

Für weitere Informationen, finden Sie hier den Link zu der Richtlinie.

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