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KfW Sonderprogramm Flüchtlingseinrichtungen

Schaffung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen für Geflüchtete

Immer mehr Menschen, die aus der Ukraine fliehen, erreichen Deutschland. Die KfW unterstützt dabei mit 250 Millionen Euro Städte und Gemeinden bei der Schaffung, Modernisierung und Ausstattung von Einrichtungen für Geflüchtete.

Das Sonderprogramm ist mit einem Zinssatz von minus 0,75 Prozent ausgestattet. Der maximale Kreditbetrag beträgt 25 Millionen Euro pro Kommune. Eine Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahren bei 1-3 Tilgungsfreijahren (20/3) ist möglich. Die Zinsen werden für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben. Eine Antragstellung ist ab sofort über die KfW möglich. Die Laufzeit des Programmes ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Pressemitteilung der KfW können Sie hier entnehmen.

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