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Richtlinie über die Förderung von innovativen Projekten zur Unterstützung der dualen Ausbildung

Förderziel

Ziel dieser Richtlinie ist, durch die Förderung innovativer Projektideen neue Wege zur Unterstützung der Fachkräfteentwicklung zu beschreiten. Zielgruppe der Maßnahmen sind Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.

Zuwendungsempfänger*innen/Förderhöhe

Zuwendungsempfänger*innen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, rechtsfähige Vereine, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und Unternehmen, die dem staatlichen Bildungsauftrag zuzuordnen sind.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektfinanzierung. Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zuwendungsempfänger*innen müssen einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent aufbringen. Anträge sind bei dem Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) einzureichen. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Weitere Informationen

Den Link zu der Richtlinie finden Sie hier. Melden Sie sich gerne bei der Wirtschaftsförderungsagentur Kreis Plön GmbH, Volker Ratje, Lise-Meitner-Straße 1-7, 24223 Schwentinental, Telefon: 04307-900-113, E-Mail: ratje@wfa.de

 

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